herausgegeben gemäß § 273 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 513/1991 Sammlung
Artikel I
Einleitende Regelungen
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen unbedingten Bestandteil des Vertrages zwischen dem Besteller und Unternehmer.
2. Der Vertrag zwischen dem Besteller und Unternehmer entsteht aufgrund der schriftlichen Bestellung, und zwar auch in Form elektronischer Post und in Form von elektronischer Bestell- Formulare / weiter nur Bestellung /.
3. Teilt der Unternehmer nicht innerhalb von sechs (6) Arbeitsstunden nach Erhalt der Bestellung mit, dass er einige Bedingungen der Bestellung nicht akzeptiert, so wird angenommen, dass unter den Vertragsparteien die Bedingungen gelten, die in der Bestellung Erwähnung finden.
4. Teilt der Unternehmer in der Frist, wie in diesem Artikel Punkt 3 angeführt, mit, dass er einige Bedingungen nicht akzeptiert, so entsteht kein Vertragsverhältnis, und zwar bis zu dem Moment, bis auch die nicht akzeptierten Bedingungen vereinbart werden.
5. Der Vertrag zwischen dem Besteller und Unternehmer entsteht auch dann, wenn der Besteller den Antrag des Unternehmers zur Änderung der Bedingungen in der Bestellung akzeptiert. Für die Vertragsbeziehung gelten dann die zuletzt erwähnten Bedingungen.
6. Die vereinbarten Bedingungen der Vertragsbeziehung können nur mittels ausdrücklicher Vereinbarung beider Vertragsparteien geändert oder aufgehoben werden.
Artikel II
Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Ausführung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Gewerbe- Gegenstand des Unternehmers, namentlich das Erstellen von Übersetzungen und das Sicherstellen von Dolmetscher- Diensten / weiter nur Auftrag / gemäß den Anforderungen, die in der Bestellung angeführt sind.
Artikel III
Übersetzungen
1. Allgemeine Vereinbarungen
1.1. Der Unternehmer ist verpflichtet, nach dem Erfüllen der Bedingungen, die in Artikel I angeführt sind, den definierten Auftrag gemäß Absprache, in der bestimmten Sprache und zum vereinbarten Termin zu erstellen und diesen auf vereinbarte Art und Weise zu übergeben.
1.2. Der Besteller verpflichtet sich mit der Bestellung, den erstellten Auftrag zu übernehmen und dem Unternehmer den resultierenden Preis für den Auftrag gemäß Regelung Artikel V. zu bezahlen.
2. Termin der Auftrags- Übergabe
2.1. Der Besteller ist verpflichtet, den erstellten Auftrag im Termin und auf die Art und Weise zu übernehmen, wie in der Bestellung angeführt wird.
2.2. Der Besteller oder ein beauftragter Angestellte des Bestellers ist verpflichtet, dem Unternehmer den Erhalt des Auftrages unmittelbar schriftlich zu bestätigen, wobei anzuführen ist, dass er denselben ordentlich und rechtzeitig erhalten hat.
2.3. Erfüllt der Besteller die im Absatz 2.2. dieses Artikel angeführte Pflicht nicht und fordert er nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf des Auftragsübergabe- Termins schriftlich die Zustellung des Auftrages an, so nimmt der Unternehmer an, dass der Besteller den Auftrag ordentlich und rechtzeitig erhalten hat.
2.4. Der Auftrag gilt nicht als verspätet zugestellt, wenn der Unternehmer dem Besteller aufgrund der Aufforderung den Auftrag erneut zustellt und nachweist, dass er ihn dem Besteller bereits einmal abgeschickt hat.
2.5. Sollte es nicht möglich sein, den ausgearbeiteten Auftrag aus triftigen Gründen nicht auf die vereinbarte Art und Weise zuzustellen, so ist der Unternehmer berechtigt, eine Ersatzmethode für die Zustellung des erstellten Auftrages zu Lasten des Bestellers zu wählen. Der Besteller wird über diesen Umstand vorgängig unterrichtet.
2.6. Lehnt es der Besteller ohne triftigen Grund, der von beiden Vertragsparteien angenommen würde, ab, den ordentlich vereinbarten und erstellten Auftrag zu übernehmen, so wird dieser Auftrag als erfüllt erachtet und dem Unternehmer entsteht das Recht, eine Rechnung auszustellen und dem Besteller entsteht die Verbindlichkeit, diese Rechnung zu begleichen.
3. Rechte und Pflichten
3.1. Der Besteller ist verpflichtet, dem Unternehmer den Zweck mitzuteilen, zu welchem der Auftrag verwendet wird.
3.2. Wird dem Unternehmer dieser Zweck nicht mitgeteilt, so werden spätere Reklamationen aus Gründen, die damit in Verbindung stehen, nicht berücksichtigt. Wird der Auftrag für den Druck benützt, so muss die Bestellung auch die Bestellung der Übersetzung der Texte beinhalten, die für den Druck bestimmt sind.
3.3. Beinhaltet der Text, der Gegenstand der Bestellung ist, fachliche oder anderweitig besondere Ausdrücke, Abkürzungen u.ä., so ist der Besteller verpflichtet, dem Unternehmer ein Verzeichnis der benutzten zuständigen Terminologie in der betreffenden Sprache zu übergeben oder dem Unternehmer andere Hilfsmaterialien zu gewähren oder er hat in der Bestellung die beauftragte Person anzugeben, die mit der Beratung bezüglich der fachlichen Terminologie beauftragt wird. Unterlässt er dies, so werden spätere Reklamationen in Bezug auf diese Terminologie nicht berücksichtigt.
3.4. Erhält der Unternehmer eine Auftrags- Aufforderung gemäß Punkt 2. Absatz 2.3., ist er verpflichtet, den Auftrag unmittelbar nach der Aufforderung zu schicken.
3.5. Der Besteller ist verpflichtet, den Unternehmer über alle Umstände zu unterrichten, die einen entscheidenden Einfluss auf das Erfüllen seiner Verbindlichkeit zur Bezahlung des Auftrages haben könnten. Der Besteller ist verpflichtet, darüber zu informieren, ob Konkurs auf sein Vermögen erklärt worden oder ob er in Liquidation getreten ist.
3.6. Der Unternehmer ist keinesfalls für allfällige Folgen verantwortlich, die mit der Verletzung des Autoren- Rechts in Verbindung stehen.
3.7. Der Unternehmer ist verpflichtet, sämtliche seine Verhandlungen geheim zu halten, die mit dem Vertragsgegenstand in Verbindung stehen und er hat alle Materialien, die ihm der Besteller vorlegt, als streng vertraulich zu erachten.
4. Reklamationen
4.1. Der erstellte Auftrag hat Mängel in den Fällen, wenn dieser nicht im Einklang mit der Bestellung ausgefertigt worden ist.
4.2. Der erstellte Auftrag hat des weitern Mängel in den Fällen, wenn dieser nicht in der dementsprechenden Qualität ausgefertigt worden ist.
4.3. In den übrigen Fällen wird angenommen, dass der Auftrag ordentlich erstellt worden ist.
4.4. Reklamationen werden schriftlich zur Anzeige gebracht. In der schriftlichen Reklamation muss deren Begründung angeführt und der Charakter der Mängel, gegebenenfalls auch die Anzahl, beschrieben werden.
4.5. Anerkennt der Unternehmer die Reklamation des Bestellers als begründet, so besorgt er auf eigene Kosten eine Korrektur.
4.6. Anerkennt der Unternehmer die Reklamation des Bestellers als begründet und handelt es sich keinesfalls um Mängel wie in Absatz 4.2. dieses Punktes angeführt oder akzeptiert der Besteller die angebotene Korrektur nicht, so wird ihm ein dementsprechender Rabatt vom Auftragspreis gewährleistet.
4.7. Die Höhe der Ermäßigung hängt von einer Fachexpertise ab.
4.8. Entsteht unter den Vertragsparteien ein Konflikt bezüglich der Berechtigung der rechtzeitig angezeigten Forderungen des Bestellers aufgrund der Mängelhaftung wie in Absatz 4.2. dieses Punktes angeführt, sind die Vertragsparteien verpflichtet, diesen Konflikt außergerichtlich zu lösen, und zwar in Form einer Fachexpertise durch einen unabhängigen Prüfer, der mittels Vereinbarung der Vertragsparteien aus dem Verzeichnis der gerichtlichen Übersetzer und Dolmetscher gewählt wird. Das betreffende Verzeichnis wird beim zuständigen Gericht geführt.
4.9. Die Höhe der Ermäßigung nach der Regelung Absatz 4.8. dieses Punktes hängt vom Resultat der Fachexpertise ab.
4.10. Die Anzahlung in Verbindung mit dem Erstellen der Fachexpertise durch einen unabhängigen Prüfer gemäß Regelung Absatz 4.8. dieses Punktes haben sowohl der Unternehmer, als auch der Besteller in derselben Höhe zu leisten, wobei die definitive Abrechnung je nach Erfolgsverhältnis im Reklamationsverfahren durchgeführt wird.
4.11. Für allfälligen Schaden, der aufgrund der Mängel des erstellten Auftrages verursacht wurde, haftet der Unternehmer, und zwar bis zur Höhe des Auftragspreises.
5. Fristen zur Geltendmachung von Reklamationen
5.1. Ansprüche aufgrund von Mängelhaftung erlöschen, wenn sie verspätet geltend gemacht worden sind.
5.2. Der Besteller ist verpflichtet, die Anforderungen aufgrund von Auftragsmängeln beim Unternehmer umgehend danach anzuzeigen, wann er dieselben festgestellt hat.
Artikel IV
Dolmetschen
1. Allgemeine Vereinbarungen
1.1. Der Unternehmer ist verpflichtet, nach dem Erfüllen der Bedingungen, die in Artikel I angeführt sind, den definierten Auftrag / Dolmetschen / gemäß Absprache, in der bestimmten Sprache, zum vereinbarten Termin und am vereinbarten Ort sicher zu stellen.
1.2. Der Besteller verpflichtet sich mit der Bestellung, den resultierenden Preis für das Dolmetschen gemäß Regelung Artikel V. Absatz 2 an den Unternehmer zu bezahlen.
1.3. Der Unternehmer besorgt das Dolmetschen durch einen Dolmetscher.
2. Termin des Dolmetschens
2.1. Der Besteller ist verpflichtet, das Dolmetschen zum Termin und auf die Art und Weise zu übernehmen, wie in der Bestellung angeführt wird.
2.2. Der Besteller oder ein beauftragter Angestellte des Bestellers ist verpflichtet, dem Unternehmer unmittelbar schriftlich in der Bestätigung über das Dolmetschen die Realisierung des Dolmetschens dahingehend zu bestätigen, dass diese ordentlich und rechtzeitig erfolgt ist.
2.3. Lehnt es der Besteller ohne triftigen Grund, der von beiden Vertragsparteien angenommen würde, ab, das ordentlich vereinbarte Dolmetschen anzunehmen, so wird dies als erfüllt erachtet und dem Unternehmer entsteht das Recht, eine Rechnung auszustellen und dem Besteller entsteht die Verbindlichkeit, diese Rechnung zu begleichen.
3. Rechte und Pflichten
3.1. Der Besteller ist verpflichtet, dem Unternehmer den Zweck mitzuteilen, zu welchem das Dolmetschen verwendet wird sowie dass es verzeichnet wird. Ebenso hat er dem Unternehmer mitzuteilen, auf welche Art und Weise dies verzeichnet wird.
3.2. Wird dem Unternehmer dieser Zweck nicht mitgeteilt, so werden spätere Reklamationen aus Gründen, die damit in Verbindung stehen, nicht berücksichtigt.
3.3. Der Besteller schickt dem Unternehmer spätestens 3 Tage vor Ausübung des Dolmetschens die Unterlagen / z.B. das Programm, das Protokoll der vorgehenden Verhandlung, Referate oder schriftliche Texte /. Unterlässt er dies, so werden spätere Reklamationen in Bezug auf die Terminologie nicht berücksichtigt.
3.4. Der Besteller ist verpflichtet, den Unternehmer über alle Umstände zu unterrichten, die einen entscheidenden Einfluss auf das Erfüllen seiner Verbindlichkeit zur Bezahlung des Auftrages haben könnten. Der Besteller ist verpflichtet, darüber zu informieren, ob Konkurs auf sein Vermögen erklärt worden oder ob er in Liquidation getreten ist.
3.5. Der Unternehmer ist keinesfalls für allfällige Folgen verantwortlich, die mit der Verletzung des Autoren- Rechts in Verbindung stehen.
3.6. Der Unternehmer ist verpflichtet, sämtliche Verhandlungen geheim zu halten, die mit dem Dolmetschen in Verbindung stehen und er hat alle Materialien, die ihm der Besteller vorlegt, als streng vertraulich zu erachten.
3.7. Der Besteller ist nicht berechtigt, vom Dolmetscher andere Tätigkeiten über den Rahmen der Bestellung hinaus zu verlangen / z.B. schriftliche Übersetzungen, Sitzungsprotokolle, Begleit- und Organisations- Dienstleistungen /.
3.8. Der Besteller ist verpflichtet, dementsprechende Bedingungen für das Dolmetschen mitsamt technischer Ausstattung sicherzustellen, sofern er diese nicht beim Unternehmer bestellt.
4. Reise, Unterkunft und Verpflegung
4.1. Der Besteller hat den Transport des Dolmetschers vom vereinbarten Ort zum Ort der Auftragsleistung mit dementsprechendem Transportmittel unter Berücksichtigung der Distanzen zu besorgen.
4.2. Sorgt der Dolmetscher selbst für sein Transportmittel, so ist der Besteller verpflichtet, seine Reisekosten vollumfänglich dem Unternehmer zu begleichen.
4.3. Der Besteller ist verpflichtet, eine Unterkunft des Dolmetschers in einem Einbettzimmer mit Zubehör sicherzustellen.
4.4. Der Besteller ist verpflichtet, dem Dolmetscher eine Verpflegungspause und Ruhezeit von mindestens einer halben Stunde sicherzustellen, und zwar spätestens nach vier und halb Stunden Dolmetschen.
4.5. Unter einem Dolmetscher- Tag versteht man 8 Stunden inklusive Pausen.
4.6. Dem Unternehmer entsteht Anrecht auf Bezahlung für die Neben- Zeit, die vom Dolmetscher im Zusammenhang mit der Gewährung des Dolmetscherdienstes aufgebracht worden ist.
5. Reklamationen
5.1. Das Dolmetschen hat Mängel in den Fällen, wenn dieses nicht im Einklang mit der Bestellung ausgeführt worden ist.
5.2. Reklamationen werden schriftlich zur Anzeige gebracht. In der schriftlichen Reklamation muss deren Begründung angeführt und der Charakter der Mängel beschrieben und gegebenenfalls mittels Protokoll belegt werden.
5.3. Anerkennt der Unternehmer die Reklamation des Bestellers als begründet, so wird ihm ein dementsprechender Preisnachlass gewährt.
5.4. Entsteht unter den Vertragsparteien ein Konflikt bezüglich der Berechtigung der rechtzeitig angezeigten Forderungen des Bestellers aufgrund der Mängelhaftung, sind die Vertragsparteien verpflichtet, diesen Konflikt außergerichtlich zu lösen, und zwar in Form einer Fachexpertise durch einen unabhängigen Prüfer.
5.5. Die Höhe der Ermäßigung hängt vom Resultat der Fachexpertise ab.
5.6. Die Anzahlung in Verbindung mit dem Erstellen der Fachexpertise durch einen unabhängigen Prüfer gemäß Regelung Absatz 5.4. dieses Punktes haben sowohl der Unternehmer, als auch der Besteller in derselben Höhe zu leisten, wobei die definitive Abrechnung je nach Erfolgsverhältnis im Reklamationsverfahren durchgeführt wird.
5.7. Für allfälligen Schaden, der aufgrund der Mängel des erstellten Auftrages verursacht wurde, haftet der Unternehmer, und zwar bis zur Höhe des Auftragspreises.
6. Fristen zur Geltendmachung von Reklamationen
6.1. Ansprüche aufgrund von Mängelhaftung erlöschen, wenn sie verspätet geltend gemacht worden sind.
6.2. Der Besteller ist verpflichtet, die Anforderungen aufgrund von Dolmetscher- Mängeln beim Unternehmer umgehend danach anzuzeigen, wann er dieselben festgestellt hat.
Artikel V
Preis des Auftrages
1. Grundlage für die Preiskalkulation des Auftrages ist die gültige Preisliste für die Dienstleistungen des Unternehmers sowie die dort angeführte Preisberechnungsmethode.
2. Geht der approximative Auftragspreis nur von der Schätzung der Anzahl Einheiten aus, richtet sich die Kalkulation des Preises nach der effektiven Anzahl Einheiten / bei der Übersetzung in der Ziel- Sprache /.
3. Alle in der Preisliste für die Dienstleistungen angeführten Preise verstehen sich ohne MwSt.
4. Die Preisliste für die Dienstleistungen ist unbedingter Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Artikel VI
Zahlungsbedingungen
1. Der Unternehmer ist berechtigt, einen Steuerbeleg (Rechnung) im Moment des Ausarbeitens des Auftrages gemäß Bestellung auszustellen.
2. Grundlage für die Begleichung des Auftragspreises ist die vom Unternehmer ausgestellte Rechnung, die an dem Tag fällig ist, wie in dieser Rechnung angeführt sein wird.
3. Bei Zahlungsverzug bezahlt der Besteller dem Unternehmer 0.1% des geschuldeten Betrages für jeden Verzugstag.
4. Bei einer verspäteten Zahlung wird die Begleichung vorerst für die Verzugsgebühr und der verbleibende Teil für die Schuld als solche in Verrechnung gebracht.
5. Der Unternehmer ist berechtigt, dem Besteller eine Anzahlungs- Rechnung auszustellen, deren Zahlungsfrist an der Rechnung angeführt wird.
Artikel VII
Vertragsrücktritt und Schadenersatz
1. Jede der Vertragsparteien hat das Recht, dann vom Vertrag zurückzutreten, sofern nach Vertragsabschluss auf deren Seite nicht zu beseitigende Hindernisse aufgetreten sind, die das Erfüllen der Verbindlichkeit verunmöglichen sollten.
2. Über einen Vertragsrücktritt muss die allfällige Vertragspartei die zweite Vertragspartei schriftlich informieren.
3. Tritt vom Vertrag der Besteller zurück, so hat er dem Unternehmer die sog. Storno- Gebühren zu bezahlen. Die Höhe dieser Gebühren findet in der Dienstleistungs- Preisliste des Unternehmers Erwähnung.
4. Der Unternehmer haftet dem Besteller gegenüber keinesfalls für Schäden, die ihm aus dem Nicht- Realisieren des abgeschlossenen Vertrages entstehen, sofern dies aus Gründen nicht vorhersehbarer und nicht abzuwehrender Hergänge geschieht, die der Unternehmer nicht hat verhindern können.
5. Wird der Text für den Druck oder zur weiteren Verbreitung benutzt, so muss der Besteller über diesen Umstand den Unternehmer informieren. Wenn der Besteller nicht die Sicherstellung der Übersetzung der Texte beim Unternehmer bestellt hat, die in den Druck bestimmt sind, so hat der Besteller kein Anrecht auf Schadenersatz aus Gründen von Fehlern im übersetzten Text.
6. Der Besteller ist berechtigt, vom Übersetzungsauftrag mittels schriftlicher Mitteilung an den Unternehmer zurück zu treten. In solch einem Fall ist der Besteller verpflichtet, dem Unternehmer eine Rücktrittszahlung zu leisten, d.h. eine Storno- Gebühr von 20% des Preises der bestellten Übersetzung, an welcher der Unternehmer bis anhin nicht zu arbeiten begonnen hat, höchstens jedoch 1 000 CZK; 20% des Preises der bestellten Übersetzung + Preis des sich in Arbeit befindenden übersetzten Textes bis zum Vertragsrücktritt bei solchen Übersetzungen, an welchen der Unternehmer bereits zu arbeiten begonnen hat, mit Zahlungsfälligkeit am Tag der Zustellung der Mitteilung über den Vertragsrücktritt.
7. Der Besteller ist berechtigt, vom Dolmetscher- Auftrag mittels schriftlicher Mitteilung an den Unternehmer zurück zu treten. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass in solch einem Fall der Besteller verpflichtet ist, dem Unternehmer eine Rücktrittszahlung zu leisten, bezeichnet ebenso gegebenenfalls als Storno- Gebühr, in Höhe von 50% des Preises des bestellten Dolmetscher- Dienstes, sofern es in einer Frist von mehr als 24 Stunden vor dem Datum zum Rücktritt kommt, an welchem das Dolmetschen hat begonnen werden sollen, 100% des Preises des bestellten Dolmetscher- Dienstes bei einem Rücktritt in einer Frist von 24 Stunden vor Beginn des Dolmetscher- Dienstes, mit Zahlungsfälligkeit am Tag der Zustellung der Mitteilung über den Vertragsrücktritt.
Artikel VIII
Besondere Regelungen
1. Der Besteller darf ohne ausdrückliche Zustimmung des Unternehmers den Übersetzer oder Dolmetscher keinesfalls kontaktieren.
2. Kommt es aufgrund einer Zustimmung des Unternehmers zum Kontakt zwischen Besteller und Übersetzer oder Dolmetscher, so ist der Besteller verpflichtet, keine Angelegenheiten zu behandeln, die mit den Geschäftsbedingungen des Auftrages im Zusammenhang stehen.
3. Der Besteller hat den Unternehmer des weitern über sämtliche neue Vereinbarungen mit dem Übersetzer oder Dolmetscher zu unterrichten.
4. Werden die Verpflichtungen in Punkt 1., 2. und 3. verletzt, so ist der Besteller verpflichtet, dem Unternehmer eine Vertragsstrafe von 50 000,- CZK für jede einzelne Verletzung zu bezahlen, und zwar auch in dem Fall, wenn der Auftrag nicht ordentlich beendet wird.
Artikel IX
Schlussbestimmungen
1. Sofern diese Geschäftsbedingungen nichts anderes definieren, so richten sich die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien nach den zuständigen Regelungen des Gesetzes Nr. 513/1991 Sammlung.
2. Der Wortlaut dieser Geschäftsbedingungen ist für die Vertragsparteien verbindlich.
3. Im Sinn von § 273 Handelsgesetz werden diese Geschäftsbedingungen als Allgemeine Geschäftsbedingungen Chicory v.o.s., Staňkova 9, 602 00 Brno, eingetragen beim Regionalen Handelsgericht in Brünn, Abteil A, Einlage 4991, erachtet, und gelten für Unternehmer und Besteller ab 1.1.2005.