Gerichtlich-amtliches Dolmetschen – der Dolmetscher ist beim zuständigen tschechischen Landkreisgericht registriert und verfügt für diese Tätigkeit über die erteilte Berechtigung.
Gerichtlich-amtliches Dolmetschen – der Dolmetscher ist beim zuständigen tschechischen Landkreisgericht registriert und verfügt für diese Tätigkeit über die erteilte Berechtigung.